Schulthess Group

Offenlegung von Beteiligungen

Aktionäre, die an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz beteiligt sind und deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, haben die Pflicht, die Über- oder Unterschreitung bestimmter Schwellen offen zu legen (3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % der Stimmrechte).

Seit dem 1. Dezember 2008 werden diese Offenlegungen direkt über die entsprechende SIX-Plattform abgewickelt. Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie direkt zu den Meldungen der Schulthess Group AG auf der SIX-Plattform.

www.six-swiss-exchange.com


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