Offenlegung von Beteiligungen
Aktionäre, die an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz beteiligt
sind und deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz
kotiert sind, haben die Pflicht, die Über- oder Unterschreitung
bestimmter Schwellen offen zu legen (3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3,
50 und 66 2/3 % der Stimmrechte).
Seit dem 1. Dezember 2008 werden diese Offenlegungen direkt über
die entsprechende SIX-Plattform abgewickelt. Mit dem untenstehenden
Link gelangen Sie direkt zu den Meldungen der Schulthess Group AG auf der
SIX-Plattform.
www.six-swiss-exchange.com
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